Wohnungseigentumsrecht
Die Beratung und Vertretung in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts stellt einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit dar.
- Sie sind der Meinung, dass der Beschluss einer Eigentümerversammlung rechtswidrig bzw. nichtig ist und möchten dies im Wege des Beschlussanfechtungsverfahrens klären?
- Sie sind Verwalter und erhalten nicht die beschlossenen Wohngelder?
- Sie sind der Auffassung, dass die beschlossene Wohngeldabrechnung falsch ist?
In diesen und in allen anderen, das WEG betreffende Rechtsfragen, vertrete ich Sie engagiert und kompetent.
Bitte beachten Sie, dass Beschlussanfechtungsklagen innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung beim zuständigen Amtsgericht erhoben werden müssen. Melden Sie sich daher rechtzeitig.
Uwe Schmidt Rechtsanwalt
Bismarckstraße 55
28203 Bremen
Kontakt
Tel. (0421) 7 50 51
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