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Wohnungseigentumsrecht

Die Beratung und Vertretung in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts stellt einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit dar.

  • Sie sind der Meinung, dass der Beschluss einer Eigentümerversammlung rechtswidrig bzw. nichtig ist und möchten dies im Wege des Beschlussanfechtungsverfahrens klären?
  • Sie sind Verwalter und erhalten nicht die beschlossenen Wohngelder?
  • Sie sind der Auffassung, dass die beschlossene Wohngeldabrechnung falsch ist?

 

In diesen und in allen anderen, das WEG betreffende Rechtsfragen, vertrete ich Sie engagiert und kompetent.

Bitte beachten Sie, dass Beschlussanfechtungsklagen innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung beim zuständigen Amtsgericht erhoben werden müssen. Melden Sie sich daher rechtzeitig.

 

Wohnungseigentumsrecht

Uwe Schmidt Rechtsanwalt

 

Bismarckstraße 55

28203 Bremen

Kontakt

 

Tel. (0421) 7 50 51

Fax (0421) 70 10 25

info@rechtsanwalt-schmidt-bremen.de